Ein praxisnahes Tagesseminar für Mitglieder des Personalrats

Damit ein Personalrat seine vielfältigen Aufgaben kompetent und wirkungsvoll wahrnehmen kann, braucht er nicht nur Engagement – sondern auch die nötige Ausstattung: Zeit, Geld und Know-how. Genau hier setzen die gesetzlichen Regelungen an – insbesondere § 40 und § 37 Abs. 1 NPersVG. Sie verpflichten die Dienststelle, die Kosten der Personalratsarbeit in erforderlichem Umfang zu übernehmen.

In der Realität sieht das allerdings oft anders aus: Viele Gremien stehen unter Rechtfertigungsdruck, wenn es um Fortbildung, externe Expertise oder das eigene Budget geht. Nicht selten mangelt es in den Dienststellen an Klarheit über die Rechtslage – und Personalräte geraten dadurch schnell in die Defensive.

In diesem kompakten Tagesseminar bringen wir Licht ins juristische Dunkel:
✔ Wann darf der Personalrat Fortbildungen besuchen – und wer trägt die Kosten?
✔ Welche Rechte hat das Gremium in Bezug auf Budgetierung und Finanzplanung?
✔ Wie lässt sich externe Fachkompetenz rechtssicher einbinden?

Anhand aktueller Rechtsprechung und praktischer Beispiele schaffen wir ein sicheres Fundament für Ihre Argumentation – und zeigen Wege auf, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte mit Sachverstand und Rückhalt ausbauen können.

Inhalte

Der budgetierte Personalrat

  • Überblick über die Kosten der PR-Tätigkeit
  • Schulungskosten
  • Vertretung, Beratung, Gutachten
  • Reisekosten
  • Geschäftsführung des PR (Räume, Geschäftsbedarf, Büropersonal)

Erforderliche und dienliche Seminare

  • rechtliche Regelungen im NPersVG
  • Was bedeutet „erforderlich“ und „dienlich“?
  • Grundseminare und Spezialseminare
  • Schulungsanspruch von Ersatzmitgliedern
  • Schulungsanspruch als individueller Anspruch
  • Verhältnismäßigkeit der Schulung
  • Unaufschiebbarkeit eines Schulungsbedarfs
  • Entsendungsbeschluss, Freistellungsentscheidung und Folgen der Freistellung
  • individuelle Arbeitszeit und Seminarbesuch
  • Streitfälle mit der Dienststelle in der Praxis
  • aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte

Inhouse-Seminare

  • rechtliche Regelungen im NPersVG
  • Begriff des Inhouse-Seminares
  • qualitative Vergleichbarkeit von Schulungsveranstaltungen
  • eigener Ermessensspielraum der Personalvertretung
  • Streitfälle mit der Dienststelle in der Praxis
  • aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte

Klausurtagungen des Gremiums

  • rechtliche Regelungen im NPersVG
  • Begriffsbestimmungen
  • Anforderungen an die Durchführung
  • Rechtsprechungsübersicht

Sachverstand

  • rechtliche Regelungen im NPersVG
  • Begriff des Sachverstandes
  • Abgrenzung zur Auskunftsperson
  • Person des Sachverständigen
  • Themenspektrum des Sachverstandes
  • Kosten des Sachverstandes
  • Zustimmungserfordernis der Dienststelle
  • Streitigkeiten mit der Dienststelle
  • aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte 

Referenten:
Fachjuristen & Arbeitsrechtler

Teilnehmerzahl:
maximal 50

Gebühr incl. Verpflegung(Tagungsgetränke, Mittagessen):
99 € zzgl. Mehrwertsteuer

Seminardauer:  1 Tag
Beginn 10.00 Uhr
Ende 16.00 Uhr

Schulungsanspruch:
§ 40 i. V. m. § 37 (1) NPersVG

Zur Terminauswahl und unverbindlichen Anmeldung für dieses Seminar

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