Ein praxisnahes Tagesseminar für Mitglieder des Personalrats
Damit ein Personalrat seine vielfältigen Aufgaben kompetent und wirkungsvoll wahrnehmen kann, braucht er nicht nur Engagement – sondern auch die nötige Ausstattung: Zeit, Geld und Know-how. Genau hier setzen die gesetzlichen Regelungen an – insbesondere § 40 und § 37 Abs. 1 NPersVG. Sie verpflichten die Dienststelle, die Kosten der Personalratsarbeit in erforderlichem Umfang zu übernehmen.
In der Realität sieht das allerdings oft anders aus: Viele Gremien stehen unter Rechtfertigungsdruck, wenn es um Fortbildung, externe Expertise oder das eigene Budget geht. Nicht selten mangelt es in den Dienststellen an Klarheit über die Rechtslage – und Personalräte geraten dadurch schnell in die Defensive.
In diesem kompakten Tagesseminar bringen wir Licht ins juristische Dunkel:
✔ Wann darf der Personalrat Fortbildungen besuchen – und wer trägt die Kosten?
✔ Welche Rechte hat das Gremium in Bezug auf Budgetierung und Finanzplanung?
✔ Wie lässt sich externe Fachkompetenz rechtssicher einbinden?
Anhand aktueller Rechtsprechung und praktischer Beispiele schaffen wir ein sicheres Fundament für Ihre Argumentation – und zeigen Wege auf, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte mit Sachverstand und Rückhalt ausbauen können.
Inhalte
Der budgetierte Personalrat
Erforderliche und dienliche Seminare
Inhouse-Seminare
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Klausurtagungen des Gremiums
Sachverstand
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Referenten: Teilnehmerzahl: Gebühr incl. Verpflegung(Tagungsgetränke, Mittagessen): |
Seminardauer: 1 Tag Schulungsanspruch: |