Neue Handlungsfelder für Personalrat & Wirtschaftsausschuss
Die Arbeit des Wirtschaftsausschusses rechtssicher gestalten
Das novellierte Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) bietet den Personalräten seit dem 01. Januar 2016 die Möglichkeit, einen Wirtschaftsausschuss zu bilden. Bisher war dies nur in Unternehmen der Privatwirtschaft möglich. Nach Begründung des Gesetzgebers soll dieser Ausschuss die Arbeit des Personalrats in Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten unterstützen. In den „kleineren“ Dienststellen können diese Aufgaben durch den Personalrat selbst wahrgenommen werden.
Dabei verfolgt der Personalrat oder der Wirtschaftsausschuss die wirtschaftliche Entwicklung der Dienststelle, begleitet und gestaltet sie mit. Hieraus ergeben sich zahlreiche neue Möglichkeiten und Handlungsfelder für die Interessenvertretung.
Wird von der Gründung eines Wirtschaftsausschusses in Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten abgesehen, sieht das neue NPersVG alternative Handlungsmöglichkeiten vor. Dies ist beispielsweise die stärkere Beteiligung des Personalrats in allen wirtschaftlichen Belangen der Dienststelle. Um die neuen Handlungsspielräume effektiv nutzen zu können, bieten wir Ihnen dieses themenspezifische
Seminar an.
Es beleuchtet alle wesentlichen Aspekte der inhaltlichen Zuständigkeit des Wirtschaftsausschusses. Darüber hinaus werden die Rechte
der Mitglieder, die praktische Arbeit des Gremiums und die Zusammenarbeit mit der Dienststelle und dem Personalrat praxisnah
erläutert.
Inhalte
Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
Wirtschaftliche Angelegenheiten - inhaltliche Zuständigkeiten des Wirtschaftsausschusses in der Praxis
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Referenten: Seminardauer: 2 Tage Erster Tag 09.00 - 17.00 Uhr |
Inhouse-Seminar-Gebühr: Schulungsanspruch:
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