Umstrukturierung im öffentlichen Dienst
Umstrukturierungen finden nicht nur in der privaten Wirtschaft statt. Auch die öffentliche Verwaltung ist von diesem Trend massiv betroffen. Schwerpunktmäßig gilt dies für Städte und Gemeinden sowie Landkreise. So wird immer mehr dazu übergegangen, Aufgaben, die bisher von ihr unmittelbar wahrgenommen wurden, zu „privatisieren“, also zunächst in privatrechtliche Organisationsformen überzuführen, zumindest private Dritte mit ihrer Erledigung zu beauftragen.
Schon bei diesem „Outsourcing“ sind zahlreiche gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Die hohe Verschuldung der öffentlichen Haushalte ist oftmals auch Veranlassung für die Veräußerung wesentlicher Dienststellenteile, um durch dabei erzielte Überschüsse die Haushaltssituation – in aller Regel nur kurzfristig – zu verbessern. Personalkosten senken, Leistungen verdichten, materielle Standards der Beschäftigten herabsetzen – dies sind die erklärten Ziele solcher Ausgliederungen.
Aber auach innerhalb des öffentlichen Dienstes finden Umstrukturierungen statt, z. B. durch die Überführung eines Regiebetriebs in einen Eigenbetrieb und weiter in eine Anstalt des öffentlichen Rechts, mitunter als Vorstufe für eine Eigengesellschaft. Hier kommen den Bestimmungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung zu „Unternehmen und Einrichtungen“ sowie der Eigenbetriebsverordnung besondere Bedeutungen zu.
Was heißt es also, den Bauhof zu einem Eigenbetrieb zu machen, die Stadtentwässerung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen oder eben eine „Krankenhaus Service GmbH“ zu gründen? Lässt sich die Beauftragung privater Dritter mit Reinigungs- oder IT-Arbeiten verhindern?
Die Personalräte der kommunalen Gebietskörperschaften stehen in diesen Fällen vor der schwierigen Aufgabe, Einbußen und Nachteile für die Beschäftigten so gering wie möglich zu halten, wenn es schon nicht möglich ist, die Umstrukturierung gänzlich zu verhindern. Verhandlungsgeschick mit den Dienststellenleitungen (und den politisch Verantwortlichen) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Dieses Seminar verschafft einen Überblick über die gesetzlichen und sonstigen Handlungsmöglichkeiten der Personalräte in Niedersachsen zur Mitgestaltung dieses Prozesses. Es werden insbesondere die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die unterschiedlichen Organisationsformen erläutert. Ein Blick auf die einschlägige aktuelle Rechtsprechung rundet den Stoff ab.
Inhalte
Mögliche Auswirkungen auf die Beschäftigten und ihre Vertretungen Auswirkungen eines Betriebsübergangs gemäß |
Möglichkeiten der Einflussnahme des Personalrates nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) und nach europarechtlichen Vorschriften |
Seminarvorbereitung: Referenten: Seminardauer: |
Inhouse-Seminar-Gebühr: Schulungsanspruch: |
Kontakt: 0511-515165-0
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