Grundlagenseminar III

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Beschäftigung mit den Gesetzesgrundlagen sollte für ein Personalratsmitglied mehr sein als nur bloße Pflichtaufgabe. Die Mitbestimmungsrechte in verschiedenen sozialen Angelegenheiten eröffnen dem Personalrat zahlreiche Handlungsfelder.

Dazu gehören beispielsweise die Gestaltung der betrieblichen Ordnung, die Regelung der Arbeitszeiten sowie die Urlaubsplanung.

Dieses Seminar beschäftigt sich ausführlich mit den einzelnen Mitbestimmungsrechten und deren praktische Anwendung in der Dienststelle. Da die Regelung in Form einer Dienstvereinbarung getroffen werden können, betrachtet das Seminar ausführlich deren inhaltliche Ausgestaltung.

Inhalte

Einführung in die rechtlichen Grundlagen

Beteiligungsrechte des Personalrats

Initiativrecht des Personalrats

  • Art und Umfang
  • Wahrnehmung des Initiativrechts

Zuständigkeiten für die Ausübung 

  • Personalrat oder Stufenvertretung

Inhalt der Mitbestimmung

Vorrang von Gesetz und Tarifvertrag

Ausübung der Mitbestimmungsrechte

Dienstvereinbarungen

Sachverstand und Berater

Mitbestimmungstatbestände

  • Ordnung der Dienststelle und Verhalten der Arbeitnehmer
  • Beginn, Ende und Verteilung der Arbeitszeit
  • Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit
  • Regelungen zum Urlaub und zur Urlaubserteilung
  • Technische Einrichtungen zur Überwachung
  • Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschutz
  • Lohngestaltung in der Dienststelle
  • Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen
  • Vorschlagswesen

Rechtliche Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte

  • Einigungsstelle
  • Verwaltungsgerichtliches Beschlussverfahren

Verhandlung mitbestimmungspflichtiger Tatbestände mit der Dienststelle

Meinungsbildung innerhalb des Personalrats

  • Systematisches Vorgehen als PR
  • Einbeziehung der Beschäftigten
  • Zieldefinitionen im Gremium

Referenten:
Fachjuristen und Arbeitsrechtler 

Teilnehmerzahl:
maximal 15

Seminardauer: 3 Tage
Erster Tag Beginn 13.00 Uhr
Dritter Tag Ende 13.00 Uhr

Seminar-Gebühr incl. Unterkunft, Verpflegung:
790 € zzgl. MwSt.

Bei Besuch der Schulungen "Grundlagenseminar III" und "Grundlagenseminar IV" in einer Woche beträgt die Seminar-Gebühr zusammen 1580 € zzgl. MwSt. Sie sparen Reisekosten und Zeit!

Schulungsanspruch:
§ 40 i. V. m. § 37 I NPersVG

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